Hager Sicherheitsdienst UG
(haftungsbeschränkt)


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- 09:00 – 18:00
- Samstag
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- Sonntag
- Geschlossen
Ihre Sicherheit ist unsere Aufgabe
Flexibel und spontan
Wir finden das passende Konzept für Ihr Projekt


Wir bieten eine Vielzahl von Leistungen an

Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr nach RSA 21 / ZTV-5A mit Zufahrtsregelung
Damit die Arbeit nicht an Baustellen beeinträchtigt wird oder Gefahrenquwellen entstehen, sichern wir ihre Baustelle ab. Wir weisen schon vorher auf mögliche Problemzonen hin und können schon im Vorfeld Gefahren aussschließen.

Objektschutz mit Zugangskontrolle
Objektschutz mit Zugangskontrollen umfasst die physische Sicherung von Gebäuden, Liegenschaften und Betriebsgeländen durch geschultes Personal und moderne Technik. Kernfunktionen sind der Schutz vor unbefugtem Zutritt, Vandalismus und Diebstahl, realisiert durch Kontrollen von Personen/Fahrzeugen, Ausweisprüfungen, Pförtnerdienste sowie den Einsatz von Schließsystemen. Erhöhen Sie die Sicherheit durch professionelle Sicherheitsmitarbeiter und maßgeschneiderte Sicherheitsstrategien.

Veranstaltungsschutz
Der Veranstaltungsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Gästen, Personal und Infrastruktur bei Events.
Einlasskontrolle: Überprüfung von Tickets, Alterskontrolle sowie Taschen- und Personenkontrollen zur Abwehr verbotener Gegenstände.
Crowd Management: Gezielte Steuerung von Besucherströmen zur Vermeidung von Überfüllung oder Massenpanik.
Arealabsicherung: Überwachung von Flucht- und Rettungswegen sowie Schutz sensibler Bereiche (Backstage, VIP, Technik).
Prävention & Intervention: Deeskalation bei Konflikten und sofortiges Einschreiten bei Störungen oder Notfällen.
weitere Aufgabenbereiche
Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Revierstreifendienst / Interventionsdienste zu jeder Tag und Nachtzeit
Diese beiden Dienstleistungen
bilden das Rückgrat der mobilen Sicherheit und bieten Schutz für Objekte, bei denen eine 24/7-Präsenz vor Ort nicht wirtschaftlich wäre.
1. Revierfahrten (Prävention)
Hierbei kontrolliert ein Sicherheitsmitarbeiter im Dienstfahrzeug mehrere Objekte nach einem festgelegten Plan.
- Kernaufgaben: Verschlusskontrollen von Türen und Fenstern, Überprüfung von Zäunen sowie technische Kontrollgänge (z. B. Licht, Heizung).
- Nutzen: Hohe Abschreckung durch unregelmäßige Präsenz und frühzeitiges Erkennen von Gefahren wie Vandalismus oder Defekten.
2. Interventionsdienst (Reaktion)
Dieser Dienst tritt in Aktion, wenn ein Alarm (Einbruch, Brand, Überfall) in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) eingeht.
- Ablauf: Die Leitstelle entsendet sofort eine Interventionskraft zum Objekt. Vor Ort erfolgt eine Außen- und (bei Schlüsselhinterlegung) Innenkontrolle.
- Maßnahmen: Feststellung der Alarmursache, Objektsicherung und bei Bedarf Hinzuziehen von Polizei oder Feuerwehr.
- Eigensicherung: Interventionskräfte sind keine „Helden“; bei Täterkontakt wird primär die Polizei unterstützt und der Rückzug angetreten. se beiden
bilden das Rückgrat der mobilen Sicherheit und bieten Schutz für Objekte, bei denen eine 24/7-Präsenz vor Ort nicht wirtschaftlich wäre.
1. Revierfahrten (Prävention)
Hierbei kontrolliert ein Sicherheitsmitarbeiter im Dienstfahrzeug mehrere Objekte nach einem festgelegten Plan.
- Kernaufgaben: Verschlusskontrollen von Türen und Fenstern, Überprüfung von Zäunen sowie technische Kontrollgänge (z. B. Licht, Heizung).
- Nutzen: Hohe Abschreckung durch unregelmäßige Präsenz und frühzeitiges Erkennen von Gefahren wie Vandalismus oder Defekten.
- Kosten: Günstiger als stationärer Objektschutz, da sich mehrere Kunden die Kosten für den Fahrer teilen (ca. 20–40 €/Std.).
2. Interventionsdienst (Reaktion)
Dieser Dienst tritt in Aktion, wenn ein Alarm (Einbruch, Brand, Überfall) in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) eingeht.
- Ablauf: Die Leitstelle entsendet sofort eine Interventionskraft zum Objekt. Vor Ort erfolgt eine Außen- und (bei Schlüsselhinterlegung) Innenkontrolle.
- Maßnahmen: Feststellung der Alarmursache, Objektsicherung und bei Bedarf Hinzuziehen von Polizei oder Feuerwehr.
- Eigensicherung: Interventionskräfte sind keine „Helden“; bei Täterkontakt wird primär die Polizei unterstützt und der Rückzug angetreten.

Bewachung / Absicherung von Filmsets
Die Sicherung von Filmsets
umfasst sowohl den physischen Schutz vor unbefugtem Zutritt als auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit für Cast und Crew.
1. Physische Absicherung und Bewachung
- Zugangskontrolle: Überwachung der Set-Grenzen, um Paparazzi, Fans oder Unbefugte fernzuhalten und Störungen des Drehs zu vermeiden.
- Objekt- und Technikschutz: Bewachung von teurem Kameraequipment, Requisiten und dem Fuhrpark, oft auch nachts (Motivbewachung).
- Personenschutz: Begleitschutz für prominente Schauspieler oder Regisseure bei Produktionen im öffentlichen Raum.
- Verkehrsleitung: Einrichtung von Straßensperren oder Umleitungen bei Außendrehs (sogenannte „Blocker“).
2. Arbeitssicherheit und Prävention
- Gefährdungsbeurteilung: Systematische Analyse potenzieller Risiken am Drehort vor Beginn der Arbeiten.
- Sicherungsposten: Spezielle Sicherheitskräfte überwachen gefährliche Prozesse wie den Aufbau von Kulissen, Arbeiten in der Höhe oder in engen Räumen.
- Brandschutz & Strom: Überprüfung von elektrischen Installationen (z. B. LS-Automaten/FI-Schalter) zur Vermeidung von Kabelbränden durch Überlastung.
- Medizinische Versorgung: Bereitstellung von Set-Medics oder Sanitätern, die für Erstversorgung und laufende Sicherheitsinspektionen zuständig sind.

Kontrollgänge im öffentlichen Raum / Hausrechtsbereichen im öffentlichen Raum
In Deutschland ist die Durchführung von
Kontrollgängen durch privates Sicherheitspersonal in Räumen mit Publikumsverkehr streng reguliert. Die rechtliche Grundlage bildet § 34a der Gewerbeordnung (GewO), der für diese spezifischen Einsatzorte zwingend eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK vorschreibt § 34a GewO - Einzelnorm.
Hierbei wird zwischen zwei Raumkategorien unterschieden:
1. Öffentlicher Verkehrsraum
Dies umfasst Flächen, die der Allgemeinheit rechtlich (durch Widmung) oder tatsächlich zu Verkehrszwecken offenstehen FBHL - Definition Öffentlicher Verkehrsraum.
- Beispiele: Öffentliche Straßen, Wege, Parkanlagen und Vorplätze von Behörden
- Tätigkeit: Sogenannte City-Streifen, die oft im Auftrag von Kommunen zur Steigerung des Sicherheitsgefühls patrouillieren.
2. Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Dies sind private Grundstücke oder Gebäude, die der Eigentümer für jedermann oder einen unbestimmten Personenkreis zugänglich macht.
- Beispiele: Einkaufszentren, Ladenpassagen, Bahnhöfe, Flughafen-Empfangshallen sowie Parkhäuser während der Öffnungszeiten
- Rechtliche Besonderheit: Hier übt der Sicherheitsdienst das Hausrecht des Eigentümers aus (z. B. Aussprechen von Hausverboten), verfügt aber ansonsten nur über Jedermannsrechte.
Abgrenzung: Was ist ein "Kontrollgang"?
Ein Kontrollgang liegt vor, wenn die Bewachung durch Umhergehen oder Umherfahren die Hauptleistung darstellt. Reine Revierfahrten, bei denen lediglich verschiedene Gebäude nacheinander angefahren und stationär geprüft werden, fallen meist nicht unter diese strenge Sachkundepflicht.
Möchten Sie mehr über die Inhalte der Sachkundeprüfung erfahren oder benötigen Sie Details zu den Befugnissen bei der Identitätsfeststellung in diesen Bereichen?
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